behandlungsKosten
Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.
Dennoch gilt, wenn keine Honorarvorgaben seitens des Heilpraktikers, gegenüber dem Patienten, vor der Behandlung / Beratung gemacht wurden, wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung abgerechnet.
Die Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH) dient dem Patienten lediglich zur Orientierung, welche Kosten von den Krankenkassen bzw.- Zusatzversicherungen in welcher Höhe zurückerstattet werden.
Kosten für Heilpraktiker-Leistungen können zurückerstattet werden!
Ähnlich wie beim Arzt bedarf es lediglich Zusatzversicherungen. Diese schließt Heilpraktiker und -Ärzte für Naturheilverfahren mit ein.