Heilpraktiker Mirko Hartwig

behandlungsKosten

Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.

Dennoch gilt, wenn keine Honorarvorgaben seitens des Heilpraktikers, gegenüber dem Patienten, vor der Behandlung / Beratung gemacht wurden, wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung abgerechnet.

Die Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH) dient dem Patienten lediglich zur Orientierung, welche Kosten von den Krankenkassen bzw.- Zusatzversicherungen in welcher Höhe zurückerstattet werden.

Kosten für Heilpraktiker-Leistungen können zurückerstattet werden!

Ähnlich wie beim Arzt bedarf es lediglich Zusatzversicherungen. Diese schließt Heilpraktiker und -Ärzte für Naturheilverfahren mit ein.

Für weitere Tipps zur Kostenreduzierung sprechen Sie mich bitte persönlich an.

 

http://www.heilpraktiker-stralsund.de/