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Heilpraktiker sind in ihrer
Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.

Dennoch gilt, wenn keine
Honorarvorgaben seitens des Heilpraktikers, gegenüber dem Patienten, vor der
Behandlung / Beratung gemacht wurden, wird nach der
Heilpraktikergebührenverordnung abgerechnet.
Die Heilpraktikergebührenverordnung
(GebüH) dient dem Patienten lediglich zur
Orientierung, welche Kosten von den Krankenkassen bzw.- Zusatzversicherung in
welcher Höhe zurückerstattet werden.
Kosten für Heilpraktiker-Leistungen können
zurückerstattet werden!
Ähnlich wie beim Arzt bedarf es lediglich einer
Zusatz-Krankenversicherung.
Diese schließt Heilpraktiker und -Ärzte für
Naturheilverfahren mit ein.
Die Kosten liegen je nach Alter des Patienten
zwischen 6 € und 20 € monatlich.
Was müssen Sie tun?
Fragen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse nach.
Sollte diese keine Zusatzversicherungen anbieten,
konsultieren Sie Ihren Versicherungsmakler bzw. jede
Ihnen bekannte Versicherung oder informieren Sie sich im
Internet.
Tipp:
Richten Sie Ihr Hauptaugenmerk auf die
Rückerstattungssumme pro Jahr. Achtung: Einige
Versicherungen koppeln diese meist mit
Zahnversicherungen. Darum aufgepasst: Kaufen Sie nicht
mehr als Sie wirklich brauchen
Auszug aus Gebührenverzeichnisfür Heilpraktiker
(GebüH)
Verband Freier Heilpraktiker e.V. Initiative
2002
LEISTUNGSÜBERSICHT
1-8 Allgemeine
Leistungen
-
Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende
Untersuchung € 12,30 bis
20,50
-
Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit
Repertorisation nach den Regeln der klassischen
Homöopathie € 15,40 bis
41,-
-
Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder
Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige
Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers bis € 4,50
-
Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt,
von mindestens 15 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich
einer Untersuchung € 16,40 bis
22,- Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als
alleinige Leistung von der privaten Krankenversicherung oder
Beihilfe erstattet.
-
Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls
einschließlich einer kurzen Untersuchung € 8,20 bis 20,50
Anmerkung: Eine
Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall
neben einer anderen Leistung von der privaten
Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
-
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der
normalen Sprechzeit € 17,00 bis
24,50
-
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht
zwischen 20 und 7 Uhr € 19,50 bis
28,50
-
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und
feiertags € 15,40 bis
27,- Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch
Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt
ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur
dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten
Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf der selben
im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage
nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung
kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und
Feiertagen Sprechstunden hält.
-
Hausbesuch einschließlich
Beratung 9.1 bei Tag €
21,50 bis 29,50 9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort
ausgeführt) € 24,- bis 32,- 9.3
bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen € 27,50 bis 36,50
-
Nebengebühren
für Hausbesuche Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner
Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für
den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den
zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2
Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das
Wegegeld: 10.1 für jede angefangene Stunde bei
Tag bis € 5,50 10.2 für jede
angefangene Stunde bei Nacht bis €
10,50 Das Wegegeld wird ersetzt bei einer
Entfernung von 2 bis 25 Kilometern: 10.3 durch
Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel 10.4
durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung
eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung
der Zeitversäumnis. Bei Benutzung des eigenen
Fahrzeuges für den zurückgelegten
Kilometer: 10.5 bei Tag bis € 1,25 10.6 bei Nacht bis € 2,50 10.7 Handelt es sich um einen
Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen
Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in
Anrechnung gebracht werden bis €
0,25 Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils
günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der
Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die
Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt. 10.8 Handelt es sich
bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6
Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des
Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung
bringen und außerdem für den Zeitaufwand € 10,50 bis 20,50 pro Stunde Reisezeit
berechnen. Der Patient ist hiervon in Kenntnis zu setzen.
-
Schriftliche
Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen 11.1 Kurze
Krankheitsbescheingung oder Brief im Interesse des Patienten € 3,60 bis 15,50 11.2 Ausführlicher
Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig
maschinengeschrieben) € 10,30 bis
20,50 11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei
Ernährungs- und Stoffwechselstörungen € 10,50 bis 26,-
Anmerkung: Die
Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht
berechnungsfähig
-
Chemisch-physikalische
Untersuchungen 12.1 Harnuntersuchungen qualitativ mittels
Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch
visuellen Farbvergleich bis zu €
3,10 Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf
Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des ph-Wertes und des
spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig. 12.2
Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff
untersucht wurde, z.B. Zucker) bis zu € 4,60 12.4 Harnuntersuchung, nur
Sediment bis zu € 4,60 12.5
Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu € 17,90 12.7 Blutstatus (nicht neben
Ziff. 12.9, 12.10,12.11) bis zu €
18,- 12.8 Blutzuckerbestimmung bis zu € 8,- 12.9 Hämoglobinbestimmung bis
zu € 5,50,- 12.10
Differenzierung des gefärbten Blutausstriches bis zu € 7,70,- 12.11 Zählung der Leuko- und
Erythrozyten bis zu €
5,50 12.12 Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BSK)
einschließlich Blutentnahme bis zu € 6,- 12.13 Einfache mikroskopische
und/oder chemische Untersuchung von Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren
sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung bis zu € 9,50 12.14 Aufwendige Chemogramme
von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B.
Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie,
Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro
Einzeluntersuchung) bis zu €
10,50 12.15 Kristallographie, Photometrie, pro
Einzeluntersuchung bis zu €
10,50 Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei Ziff. 12.13,
12.14 oder 12.15 ist anzugeben
-
Sonstige
Untersuchungen 13.1 Sonstige Untersuchungen unter
Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders
schwieriger Art, z. B ph-Messungen im strömenden Blut oder
Untersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw. € 10,50 bis 31,-
Anmerkung: Die
Art der Untersuchung ist anzugeben.
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Spezielle
Untersuchungen 14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung
des Augenvordergrundes € 5,20 bis
10,50 14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes € 5,20 bis 10,50 Anmerkung: Eine
Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach
Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden. Leistungen nach Ziffer
14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet
werden. 14.3 Grundumsatzbestimmung nach Read € 5,20 bis 8,- 14.4
Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung € 10,30 bis 26,- 14.5 Prüfung der
Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung) € 10,50 bis 20,50 14.6
Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie,
vollständiges Programm € 26,- bis
51,50 14.7 EKG mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen,
Nehbsche Ableitg., Brustwandableitg. € 20,50 bis 31,- 14.8
Oszillogramm-Methoden € 5,20 bis
25,50 14.9 Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen € 10,50 bis 25,50 Anmerkung: Nicht
neben Ziffern 1 o. 4 berechenbar. 14.10
Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren Venendruck-
und/oder Strömungsmessung bis €
11,30
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Photoaufnahmen 15.1
Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken Aufnahmen schwarz/weiß
(pro Augenpaar) € 5,50 bis
15,50 15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum
handelsüblichen Preis berechnet. Anmerkung:
Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische
Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind
zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die
Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur
Berechnung.
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Bioenergetische
Verfahren 16.1 Elektro-Neural-Diagnostik € 10,50 bis 26,- 16.2
Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. € 5,20 bis 20,50 16.3 Bioelektrische
Funktionsdiagnostik € 15,50 bis
41,- 16.4 Hautwiderstandsmessungen € 5,20 bis 26,-
Anmerkung: Art und
Ziel der Untersuchung sind anzugeben.
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Neurologische
Untersuchungen 17.1 Neurologische Untersuchung € 5,20 bis 26,-
Anmerkung: Die
neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur dann angewandt,
wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose
oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes erforderlich
erscheint.
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Heilmagnetische
Behandlungen 18.1 Einfache heilmagnetische
Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer
Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten € 5,50 bis 10,50 18.2 Heilmagnetische
Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das
gewöhnliche Maß überschreiten €
8,- bis 26,-
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Psychotherapie 19.1
Psychotherapie von halbstündiger Dauer € 15,50 bis 26,- 19.2 Psychotherapie
von 50-90 Minuten Dauer € 26,- bis
46,- 19.3 Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes € 15,50 bis 38,50 19.4
Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger
Schreibmaschinenseite bis €
15,50 19.5 Psychol. Exploration mit eingehender Beratung € 15,50 bis 46,- 19.6 Anwendung und
Auswertung von Testverfahren (TAT, Rohrschach, usw.) € 15,50 bis 38,50 19.7 Behandlung von
Störungen der Sprechorgane je Sitzung € 10,50 bis 31,- Anmerkung: Die
Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von
Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle
ausgedehnte Sprechlernkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw.
sind besonders zu vereinbaren. 19.8 Behandlung einer
Einzelperson durch Hypnose € 15,50
bis 26,-
-
Atemtherapie,
Massagen 20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren € 13,- bis 31,- 20.2
Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a.,
Spezialnervenmassage € 8,- bis
15,50 20.3 Bindegewebsmassage €
8,- bis 20,50 20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
€ 5,50 bis 10,50 20.5
Großmassage € 10,50 bis
18,- 20.6 Sondermassagen (Unterwasserdruckstrahlmassage,
Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u. a.) € 10,50 bis 20,50 20.7 Behandlung mit
physikalischen oder medicomechanischen Apparaten € 10,50 bis 26,- 20.8 Einreibungen zu
therapeutischen Zwecken in die Haut € 5,50 bis 8,-
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Akupunktur 21.1 Akupunktur
einschließlich Pulsdiagnose €
10,30 bis 26,- 21.2 Moxibustionen, Elekroakupunktur,
Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte € 5,20 bis 15,50
-
Inhalationen 22.1
Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen
Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden € 5,50 bis 13,-
-
Aerosole 23.1 Anwendung von
Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparat € 5,20 bis 15,50
-
Eigenblut,
Eigenharn 24.1 Eigenblutinjektion € 10,30 bis 13,- 24.2
Eigenharninjektion € 5,20 bis
13,-
-
Injektionen,
Infusionen 25.1 Injektion, subkutan bis € 5,20 25.2 Injektion, intramuskulär
bis € 5,20 25.3 Injektion,
intravenös, intraarteriell bis €
7,70 25.4 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro
Sitzung € 7,20 bis 13,- 25.5
Injektion, intraartikulär € 5,20
bis 15,50 25.6 Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach
Hunecke € 7,70 bis 26,- 25.7
Infusion bis € 8,70 25.8
Dauertropfinfusion bis €
12,80 Anmerkung: Für die bei Infusionen gegebenenfalls
eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren
Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten
Präparate, von den Leistungsträgern erstattet. 25.9
Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär
€ 7,70 bis 13,- 25.10
Gasgemischinjektionen, intraarteriell € 13,- bis 26,- 25.11 HOT-Behandlung
(Hämatogene Oxydationstherapie) €
26,- bis 51,50
-
Blutentnahmen 26.1
Blutentnahme bis € 3,60 26.2
Aderlaß bis € 12,80
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Hautableitungsverfahren,
Hautreizverfahren 27.1 Setzen von Blutegeln, ggf. einschl.
Verband € 10,50 bis 31,- 27.2
Skarifikation der Haut € 5,50 bis
10,50 27.3 Setzen von Schröpfköpfen, unblutig € 5,20 bis 8,- 27.4 Setzen von
Schröpfköpfen, blutig € 10,50 bis
20,50 27.5 Schröpfkopfmassage einschl. Gleitmittel € 5,20 bis 10,50 27.6 Anwendung
großer Saugapparate für ganze Extremitäten € 10,50 bis 26,- 27.7 Setzen von
Fontanellen € 5,20 bis
15,50 27.8 Setzen von Cantharidenblasen € 5,20 bis 10,50 27.9 Reinjektion des
Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8) €
5,20 bis 10,50 27.10 Anwendung von Postulantien € 5,20 bis 10,50 27.11
Braunscheidtieren € 10,30 bis
20,50 27.12 Biersche Stauung €
5,20 bis 8,-
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Infiltrationen 28.1
Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig € 7,70 bis 15,50 28.2 Behandlung
mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig € 10,30 bis 20,50
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Roedersches
Verfahren 29.1 Roedersches Behandlungs- und
Mandelabsaugverfahren € 8,- bis
15,50
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Sonstiges 30.1 Spülung des
Ohres € 8,- bis 15,50 30.2
Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder
Sauerstoff € 10,30 bis 36,-Abszesse u.a. 31.1
Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses
€ 5,20 bis 13,- 31.2 Entfernung von
Aknepusteln, pro Sitzung € 5,20
bis 10,50
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Versorgung
einer frischen Wunde 32.1 bei einer kleinen Wunde € 5,20 bis 10,50 32.2 bei einer
größeren und verunreinigten Wunde € 10,30 bis 15,50
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Verbände (außer zur
Wundbehandlung) 33.1 Verbände, jedesmal € 5,20 bis 15,50 33.2 elastische
Stütz- und Pflasterverbände € 5,20
bis 15,50 33.3 Kompressions- oder Zinkleimverband € 5,20 bis 13,-
Anmerkung:
Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung
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Wirbelsäulenbehandlung 34.1
Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule € 10,50 bis 18,- 34.2 Gezielter
chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule € 15,40 bis 19,-
Anmerkung zu
Ziff. 34.2: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an
der Wirbelsäule kann der Leistungsträger eine Begründung
verlangen
-
Osteopathische
Behandlung 35.1 des Unterkiefers € 7,70 bis 15,50 35.2 des
Schultergelenks € 15,40 bis
26,00 35.3 der Handgelenke, des Oberschenkels, des
Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke € 15,40 bis 26,- 35.4 des
Schlüsselbeins und der Kniegelenke € 5,20 bis 15,50 35.5 des Daumens
€ 5,20 bis 13,- 35.6 einzelner
Finger und Zehen € 5,20 bis
13,-
-
Hydro- und
Elektrotherapie 36.1 Leitung eines ansteigenden Vollbades
€ 5,20 bis 15,50 36.2 Leitung
eines ansteigenden Teilbades €
5,50 bis 8,- 36.3 Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) € 7,70 bis 23,- 36.4 Kneippsche Güsse
€ 5,50 bis 8,-
-
Elektrische Bäder- und
Heißluftbäder 37.1 Teilheißluftbad z.B. Kopf oder Arm € 5,50 bis 8,- 37.2 Ganzheißluftbad,
z.B. Rumpf oder Beine € 8,- bis
10,50 37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten € 5,20 bis 10,50 37.4 Elektrisches
Vierzellenbad € 8,- bis
13,- 37.5 Elektrisches Vollbad (Stangerbad) € 7,70 bis 13,-
-
Spezialpackungen 38.1
Fangopackungen € 8,- bis
15,50,- 38.2 Paraffinpackungen, örtliche € 8,- bis 15,50 38.3
Paraffinganzpackungen € 10,50 bis
23,- 38.4 Kneippsche Wickel und Ganzpackungen, Preißnitz- und
Schlenzpackungen € 10,50 bis
31,- Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen
evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach
vergleichbaren Positionen berechnet.
-
Elektro-physikalische
Heilmethoden 39.1 einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen
€ 5,50 bis 8,- 39.2
Ganzbestrahlungen € 7,70 bis
10,50 39.4 Faradisation, Galvanisation, und verwandte Verfahren
(Schwellstromgeräte) € 5,50 bis
15,50 39.5 Anwendung der Influenzmaschine
€ 5,50 bis 10,50 39.6 Anwendung von
Heizsonnen (Infrarot) € 5,50 bis
8,- 39.7 Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen
€ 5,20 bis 10,50 39.8 Behandlung mit
hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen i.V.m. verschiedensten
Apparaten € 5,50 - 15,50 39.9
Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und
Mikrowellenbehandlung € 8,- bis
18,- 39.10 Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten
€ 10,50 bis 20,50 39.11
Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach
Aufwand und Dauer) € 5,50 bis
31,- 39.12 Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B.
Jono-Modulator € 5,50 bis
26,- 39.13 Ultraschall-Behandlung
€ 5,50 bis
15,50
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